Klare Preisstruktur sorgt für Transparenz

Die Kosten meiner Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Für eine anwaltliche Erstberatung eines Verbrauchers liegt die Obergrenze bei EUR 190,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %, soweit keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. In vielen Fällen wird eine anwaltliche Erstberatung aber weniger als EUR 190,00 (netto) / EUR 226,10 (brutto) kosten. Dies gilt vor allem für einfach gelagerte und überschaubare Sachverhalte. Ich kläre Sie bei Vereinbarung des ersten Beratungstermines verbindlich über die anfallenden Kosten auf.

Weitere Kosten, zum Beispiel für Ihre Vertretung gegenüber Dritten, die Prozessführung oder die Gestaltung eines Vertrages, bespreche ich mit Ihnen vor Erteilung des Mandats. Die Kosten sollen für Sie vor allem kalkulierbar sein. Hier kann auch ein vereinbarter Stundensatz Vorteile bringen. Eine transparente Honorarvereinbarung verbirgt keine versteckten Kosten und in die detailgenaue Zeiterfassung können Sie bei mir ständig einsehen. Bei Bedarf richte ich Ihnen einen Zugang zur elektronischen Akte der KANZLEIWALLA ein.

Ich weise darauf hin, dass hinsichtlich der Kostenerstattung der Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten gegenüber den z.B. zivilgerichtlichen Verfahren eine Besonderheit herrscht. Während in einem zivilgerichtlichen Verfahren grundsätzlich immer derjenige, der den Prozess verliert, die Prozesskosten der obsiegenden Partei (Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.) übernehmen muss, ist dies im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten anders.

In der 1. Instanz trägt jede Partei seine gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltskosten selbst, ganz egal, ob er den Rechtsstreit gewonnen oder verloren hat. Mit dieser Bestimmung wollte man verhindern, dass ein wirtschaftlich schwächerer Arbeitnehmer von der Durchsetzung seiner Ansprüche aufgrund des Kostenrisikos absieht.

Selbstverständlich arbeite ich auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zusammen. Unabhängig davon, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben – ich übernehme sowohl die Deckungsanfrage für die Kosten Ihres Falles als auch die weitere Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Ihrer Sache.